Elternratgeber

Sehscreening

 

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Liebe Eltern,

seit einiger Zeit bieten wir Ihnen und Ihrem Kind eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung mit dem „Vision Screener“ von Plusoptix an.

Dabei wird untersucht, ob Ihr Kind einen Sehfehler hat. In Bayern ist diese Untersuchung im Rahmen der Pädiatriezentrierten Versorgung seit längerem ein fester Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen U5-U9.

Da diese Untersuchung in unserer Gegend allerdings noch recht neu ist, möchten wir Ihnen im Folgenden einige zusätzliche Informationen dazu geben.

 

Hat mein Kind eine Sehstörung?

Diese Frage kann die Augenvorsorge zu einem großen Teil beantworten.

Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung.

Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu anderen Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit bloßem Auge erkennbaren Symptome.

 

Bemerkt mein Kind seine Sehstörung nicht selber?

Nein!

Die betroffenen Kinder bemerken die eigene Sehstörung meistens nicht selbst, denn die sind es ja gewohnt, die Welt mit ihren Augen zu sehen, und haben keine Vergleichsmöglichkeit.

Warum ist die Augenvorsorge wichtig und was wird getestet?

Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen.

Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften einseitigen Sehschwäche führen.

Ausgeschlossen werden durch die Augenvorsorge unter anderem eine relevante Weit- oder Kurzsichtigkeit und eine relevante Hornhautverkrümmung, sowie starkes Schielen.

 

Wann wird eine Augenvorsorge empfohlen?

Grundsätzlich sollte bei allen Kinder, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig eine Augenvorsorge durchgeführt werden.

Die erste Augenvorsorge ist im Alter von 6 Monaten möglich. Danach sollte sie regelmäßig, beispielsweise 1x jährlich bei jeder Vorsorgeuntersuchung, wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können.

 

Kann ich dazu nicht einfach zum Augenarzt überwiesen werden?

Eine routinemäßige Überweisung oder eine regelmäßige Augenvorsorge beim Augenarzt wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Deshalb ist eine Überweisung zum Augenarzt nur bei schon bestehendem Verdacht auf eine Sehstörung möglich.


Warum reicht ein normaler Sehtest nicht aus?

Die normalen Seh- und Visus-Teste sind erst ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren möglich und sinnvoll.

Sie sind aber nicht dazu geeignet, Fehlsichtigkeit oder Hornhautverkrümmungen zuverlässig und frühzeitig zu erkennen.

Eine Sehschwäche sollte aber bereits viel früher erkannt werden, denn je früher eine Sehstörung erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Behandlungserfolge.

 

Wie läuft die Untersuchung hier in der Praxis ab?

Die Untersuchung selbst geht sehr schnell (etwa 10 Sekunden!), ohne Berührung des Kindes und ohne Nebenwirkungen.

Dabei muss das Kind für wenige Sekunden in eine spezielle Kamera sehen, die dann computergestützt und vollautomatisch die Sehfunktion beider Augen misst. Anschließend bekommen Sie noch einen Ausdruck über das Untersuchungsergebnis.

Zusätzliche Informationen über diese Untersuchung mit dem „Vision Screener“ finden Sie auch auf der Homepage des Geräteherstellers www.plusoptix.de

 

Bezahlt meine Krankenkasse die Augenvorsorge?

Um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen, werden die Kosten dafür derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Bayern im Rahmen der Pädiatriezentrierten Versorgung übernommen. 

Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit direkt bei Ihrer Krankenkasse wegen der Kostenübernahme.

Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen natürlich alle Krankenkassen die Folgekosten, die dann beim Augenarzt und bei der weiteren Behandlung entstehen.


Wie kann ich diese Augenvorsorge bei meinem Kind durchführen lassen?

Wenn Sie im Interesse Ihres Kindes diese Möglichkeit nutzen möchten, so können Sie diese Leistung bei uns natürlich privat in Anspruch nehmen, als so genannte IGeL - Leistung (Individuelle Gesundheits Leistung).

Die Augenvorsorge kann ab dem Alter von 6 Monaten zum Beispiel im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen (ab U5) oder auch zwischendurch durchgeführt werden. Sinnvoll ist diese Untersuchung 1xjährlich.

Die Kosten berechnen wir nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wenn Sie diese Untersuchung für Ihr Kind wünschen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin oder sprechen Sie uns bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen und weitere Elternratgeber können Sie auch auf unserer Homepage www.schmetzer-heising.de lesen und herunterladen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem kurzen Ratgeber helfen konnten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Ihr Praxisteam.