Auch ohne spezielle Schulung kann jeder Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung aus dem Impfpass entnehmen, wie viele Masernimpfungen Sie oder Ihr Kind bereits erhalten haben. Dafür werden die Impfungen dort nämlich von uns mit viel Arbeitsaufwand dokumentiert.
Sollte der Impfpass verloren gegangen sein, so können wir Ihnen gegen eine Gebühr einen neuen Impfpass mit den bei uns durchgeführten Impfungen ausstellen, den Sie dann dort vorlegen können.
Die Erstellung einer ärztlichen Impfbescheinigung kostet uns wertvolle Zeit, die wir wirklich für die Betreuung kranker Patienten benötigen.
Eine solche Bescheinigung ist keine Leistung der Krankenkassen und muss von Ihnen privat bezahlt werden.
Sie können der Einrichtung auch unserer Praxisinfo zu diesem Thema geben.
Weitere allgemeine Informationen Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut, bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder beim Bundesgesundheitsministerium hier und hier.
Informationen über die Masern-Impfung als solche finden Sie auch beim Robert Koch Institut.
Da es in Deutschland keinen Einzelimpfstoff gegen Masern mehr gibt, müssen wir die Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln oder gegen Masern-Mumps-Röteln-Varizellen durchführen:
Hier finden Sie die Fachinformationen zu den Impfstoffen gegen Masern-Mumps-Röteln, Priorix und MMR Vax.
Und hier die Fachinformationen zu den Impfstoffen gegen Masern-Mumps-Röteln-Varizellen Priorix Tetra und Proquad.
Zur Frage Titerbestimmung: man kann im Blut Ihres Kindes eine Untersuchung durchführen, die einen Hinweis auf einen Masernschutz geben kann. Manchmal wird eine solche Titeruntersuchung gewünscht, um eine Masernimpfung zu umgehen. Aus folgenden Gründen empfehlen wir dies nicht:
- eine solche Laboruntersuchung erfordert eine Blutentnahme, und dies ist schmerzhaft für Ihr Kind und ohne medizinische Begründung eigentlich eine Körperverletzung.
- Man kann durch eine Titeruntersuchung nur den aktuellen Schutzstatus untersuchen und nicht den Langzeitschutz, weil dabei nur der Gehalt an Antikörpern gemessen wird und nicht der Zustand der Gedächtniszellen, die für den Langzeitschutz zuständig sind.
- Es gibt keinen sicheren Grenzwert, ab dem man mit sSicherheit einen Schutz annehmen kann. Deshalb bekommen Sie nach der Untersuchung von uns auch kein Attest über einen vorliegenden Masernschutz, sondern nur eine Koppie der Laborergebnisse.
- Eine solche Untersuchung ist keine Leistung der Krankenkassen und muss von Ihnen privat bezahlt werden. Sowohl die Kosten für die Laboruntersuchung, als auch die Kosten der Blutentnahme.
- Das Robert-Koch-Institut empfiehlt ebenfalls keine Titeruntersuchung zum Nachweis eines Impfschutzes.
Wir hoffen, Ihnen ein bischen mit dem Umgang mit diesem neuen Gestz geholfen zu haben. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns gerne daruf an.
Ihr Praxisteam
Stand August 2024