Praxisinfo Coronavirus-Pandemie



(Stand Mai 2023)
Liebe Eltern,

die Dramatik der Corona-Pandemie hat sich gelegt, die Erkrankung wird uns, genauso wie z.B. die Grippe, ab jetzt begleiten.

Es gibt zur Zeit keine besonderen Maßnahmen mehr, wir haben nach mehr als 3 Jahren die FFP2-Masken in der Praxis ausgezogen und die Corona-Impfung ist als ganz normale Regelimpfung für bestimmte Bevölkerungsgruppen in den Impfkalener der STIKO aufgenommen worden.

Es gibt auch kein besonderes Insiderwissen mehr und daher benötigen Sie auch keine aktualisierten Informationen mehr von uns.

Trotzdem lassen wir unsere Empfehlungen und Informationen hier noch stehen, nicht mehr als aktuelle Nachricht, sondern als kleinen Anstoß des Nachsdenkens und Erinnerns in dieser schnelllebigen Welt. Was uns die letzten 3 Jahre so beschäftigt hat und worüber wir uns so große Sorgen gemacht haben.

Viel Spaß beim Lesen!


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ACHTUNG: DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN SIND NICHT MEHR AKTUELL



(Stand Mai 2021)


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Liebe Eltern,

die Corona-Lage und damit auch die Vorschriften, Vorgaben und Empfehlungen ändern sich mittlerweile so schnell, dass wir in der Praxis kaum noch hinterher kommen. Trotzdem hier ein paar kurze Infos zur aktuellen Lage:

  • Wenn Ihr Kind akut erkrankt ist, dann gilt wie immer, dass ein wirklich krankes Kind nicht in Kindergarten oder Schule gehen soll, bis es 24 Stunden (bei manchen Einrichtungen auch 48 Stunden) wieder gesund ist. Im Gegensatz zu früher gilt das in dieser Pandemie auch schon für einen leichten Husten. Näheres finden Sie in den Vorgaben des Landesgesundheitsamts

  • Wenn Ihr Kind nur einen leichten Schnupfen ohne andere Symptome hat, dann kann es eigentlich in Kindergarten oder Schule gehen, außer Ihre Einrichtung bestimmt das anders.

  • gesunde Geschwisterkinder können in Schule oder Kindergarten gehen, außer Jemand in der Familie ist aktuell positiv auf Corona getestet worden. Dann ist die ganze Familie in Quarantäne.


  • wir führen in unserer Praxis Corona-Schnellteste bei Kindern und Jugendlichen ohne Beschwerden durch. Vor einer Operation oder einem Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt ist dies für Sie kostenlos. Ebenfalls, wenn Sie als Erwachsener als Schul- oder Kita-Personal Anspruch auf eine kostenlose Testung haben. Vereinbaren Sie bitte dafür einen Termin.

  • die von unserem umtriebigen Gesundheitsminister angebotenen Schnellteste für Jedermann bieten wir zur Zeit in kleinem Maßstab an. Vereinbaren Sie bitte dafür einen Termin.

  • auch ein negativer Corona-Test bedeutet nicht, dass das Kind auch mit Symptomen in Schule oder Kindergarten gehen kann. Auch dann muss es zu Hause bleiben, bis es 24 Stunden wieder gesund ist.


  • Ab Mitte Mai werden wir auch eine Corona-Impfung Corona-Impfung anbieten.

  • Sollten Sie die Möglichkeit bekommen, eine Corona-Impfung zu erhalten, dann nehmen Sie diese Chance bitte wahr. Lassen Sie sich nicht durch Internet-Gerüchte verwirren, dass der eine Impfstoff besser wirksam oder verträglich wäre als der andere. Warten Sie bitte nicht, bis Sie Ihren Wunsch-Impfstoff bekommen können. Alle verfügbaren Impfstoffe sind sehr gut wirksam bei der Verhinderung schwerer Erkrankungen und sind gut veträglich. Riskieren Sie nicht, schwer zu erkranken, während Sie auf Ihren Wunsch-Impfstoff warten!!!

  • Mehr Informationen zur Corona-Impfung finden Sie hier:
    Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts über Corona-Impfstoffe,
    Informationsmaterial des Bundesgesundheitsministeriums zur Impfung,
    Faktenblätter des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Impfung,
    Youtube Info von maiLab über die Impfung

  • sowohl für das zu Hause bleiben eines kranken Kindes, als auch für die Wiederzulassung zum Kndergarten oder Schule brauchen Sie kein Ärztliches Attest. Dass Ihr Kind wieder gesund ist können Sie auf der Rückseite unserer Praxisinfo Corona selber bestätigen.

  • Ob Sie mit Ihrem Kind zu uns in die Praxis kommen, hängt wie schon immer nur davon ab, wie krank es ist. Wenn es unserer Hilfe bedarf, dann kommen Sie natürlich, wenn es nur leicht erkrankt ist, dann brauchen Sie nicht zu kommen.





  • Ansonsten möchten wie Ihnen hier noch ein paar Infos geben, wie wir in der nächsten Zeit gedenken, mit der Corona-Epidemie umzugehen.

  • Wir haben getrennte Wartezimmer für gesunde und kranke Kinder. Bitte sagen Sie uns deshalb schon bei der Anmeldung, ob Ihr Kind gesund oder krank ist.

  • Wir versuchen, in den nächsten Wochen so wenig wie möglich Patienten gleichzeitig in der Praxis zu haben. Deshalb kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Verpasste Vorsorge-, Gesprächs- oder Impftermin nachträglich irgendwo "reinzuquetschen" wird in den nächsten Monaten kaum möglich sein.

  • die Routine-Impfungen können und sollen unbedingt durchgeführt werden!

  • wir möchten Sie bitten, zu jedem Kind nur 1 Begleitperson mitzubringen. Kein zweites Elternteil, keine Geschwisterkinder. Praxisregeln

  • Erwachsene und Kinder über 6 Jahren müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen.

  • wenn Sie nur ein Rezept brauchen, dann rufen Sie an oder schreiben uns eine Email und wir schicken es Ihnen zu.

  • wir möchten so viel wie möglich telefonisch oder per Email klären. Wenn Sie auf unserem Praxistelefon nicht durchkommen, dann rufen Sie bitte auf einem unserer Praxishandys an (0152 2608 5228 oder 0174 7552 106) oder schreiben uns eine Email. Wir versuchen in den nächsten Wochen die Emails schneller zu beantworten.

  • Laden Sie sich die Praxis App "Mein Kinderarzt" auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter, damit wir Ihnen schneller und einfacher aktuelle Praxisnachrichten zuschicken können.


    Noch ein Wort zu Attesten:

  • Attest, dass das Kind aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmake tragen kann:
    Jedes Kind über 6 Jahren kann einen Mund-Nase-Schutz tragen. Auch ein Kind mit Asthma. Falls Ihr Kind wirklich Atembeschwerden unter einer Gesichtmaske bekommt, dann braucht es kein Attest sondern einen Termin in unserer Praxis um die Asthma-Behandlung zu verbessern.
    Hier finden Sie die aktuelle Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte dazu.

  • Attest, dass das Kind aus medizinischen Gründen nicht in den Kindergarten oder Schule gehen kann:
    Kinder mit chronischen Erkrankungen, die gut behandelt sind, können auch während der Corona-Pandemie bei Beachtung der Hygieneregeln in der Regel ganz normal den Kindergarten oder die Schule besuchen.
    Hier finden Sie die aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Ausserdem haben wie hier die aktuellen Stellungnahmen der Fachgesellschaften für Diabetes, Herzerkrankungen, rheumatologische Ekrankungen, Nervenerkrankungen, immunologische Erkrankungen, Lungenerkrankungen und der Arbeitsgemeinschaft Morbus Down.

    Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Kind wegen seiner Erkrankung trotzdem nicht in die Schule gehen kann, so benötigen Sie für diese Schulbefreiung kein Attest von uns.

    Da die erhöhte Infetionsgefahr durch die Corona-Pandemie aber mit Sicherheit noch bis Mitte 2021 bestehen bleiben wird, helfen Sie Ihrem Kind nicht mit einer Schulbefreiung. Vielmehr muss es für Sie und Ihr Kind das Ziel sein, die chronische Erkrankung so zu behandeln, dass Ihr Kind wieder in die Gemeinschaftseinrichtung gehen kann. Dafür wenden Sie sich bitte an unsere Praxis.

  • Attest, dass das Kind trotz etwas Husten und Schnupfen keine Corona-Infektion hat:
    Mit COVID-19 erkrankte Kinder sind sehr oft völlig symptomlos oder haben allenfalls leichte, im Kindesalter völlig gewöhnliche Symptome. Kinder stecken auch wahrscheinlich seltener als Erwachsene andere Personen an, wenn sie selber infiziert sind. Ein Test (PCR) auf CoViD-19 ist nur kurz vor und nach Beginn etwaiger Symptome positiv, kann also als einzelner Test bei unspezifischen Symptomen nie beweisen, dass KEINE Infektion vorliegt oder noch entsteht. Daher kann man als Arzt eine Abwesenheit von Coronaviren nie sicher attestieren (dies gilt bei anderen Erregern genauso).




    Ansonsten gilt natürlich weiterhin:

    Wenn ihr Kind nur leicht erkrankt ist, dann muss es nicht in die Praxis kommen.
    (Husten und Schnupfen ohne hohes Fieber bei sonst gutem Zustand)

    Wenn Sie den dringenden Verdacht haben, dass Ihr Kind eine Coronavirus-Infektion hat, dann soll es bitte NICHT direkt in die Praxis kommen. Rufen Sie uns in diesem Fall bitte an.
    (Luftwegsinfekt + Kontakt mit Erkranktem oder + Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen)

    Durch einen Praxisbesuch in diesen Fällen erhöhen Sie nur für sich, Ihr Kind und andere Patienten die Gefahr einer Ansteckung.


    Und zwar aus folgenden Gründen:
    • In unserer Praxis werden sich in den nächsten Wochen wahrscheinlich sehr viele mehr oder weniger kranke Kinder befinden, von denen sicher auch einige mit dem Coronavirus angesteckt sind und für andere Patienten ansteckend sein werden.
    • Wir werden versuchen, die Ansteckungsgefahr in der Praxis durch einige zusätzliche Maßnahmen zu reduzieren, aber ganz ausschließen können wir sie nicht.
    • Die meisten Kinder mit einer Coronavirus-Infektion werden nur leicht erkranken. Sie werden keine zusätzlichen Maßnahmen brauchen als das, was Sie sowieso schon zu Hause tun, nämlich Zufuhr von Flüssigkeit, Fiebersenkung bei Bedarf, liebevolle Pflege.
    • Wir werden in unserer Praxis keine Testung auf Coronaviren durchführen. Bei leicht erkrankten Kindern ist eine solche Testung nicht notwendig und schwer erkrankte Kinder müssen ins Krankenhaus und dort behandelt und getestet werden.
    • Wir werden auch ganz sicher keine Testung zum Ausschluss einer Coronavirus-Infektion durchführen, damit das Kind in den Kindergaren oder die Schule gehen kann. Auch nicht bei Italienurlaubern. Wir werden auch keine Bescheinigung ausstellen, dass das Kind keine solche Infektion hat.
    • Es ist uns nicht erlaubt, für ansonsten gesunde Kinder eine Kindkrankschreibung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen auszustellen, weil Sie durch die Schließung von Schule oder Kindergarten Ihr Kind zu Hause selber betreuen müssen. Bitte lassen Sie nicht die (betagten) Großeltern auf Ihre Kinder aufpassen, weil sie sich sonst möglicherweise an den Kindern anstecken!
    • Wenn Sie nur ein Rezept für Fiebermittel oder Nasentropfen benötigen, dann können Sie dieses Rezept auch ausnahmsweise bekommen, ohne dass Sie ihr Kind in der Praxis vorgestellt haben.

    Was Sie tun können, damit Sie die Coronavirus-Infektwelle gut überstehen:

    • Geraten Sie nicht in Panik! Lesen Sie keine Facebook- oder Twitter-Nachrichten zu dem Thema! Machen Sie keine Hamsterkäufe! Sie brauchen als Privatperson keine spezielle Schutzausrüstung! Die Corona-Infektion ist hochansteckend und kann schwerer verlaufen als eine Grippe-Infektion aber es ist keine Killer-Infektion! Die Welt wird nicht untergehen!
    • Beachten Sie die Grundregeln der persönlichen Hygiene : häufiges Händewaschen oder desinfizieren, meiden von größeren Menschenmengen, kein Händeschütteln.
    • Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen.
    • Bitte halten Sie die Hustenetikette ein: Benutzung von Einmaltaschentüchern auch zum Husten und Niesen, regelmäßige Entsorgung im Hausmüll, alternativ: Niesen oder Husten in die Ellenbeuge.
    • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und rufen bitte umgehend uns, die Corona-Hotline des Landratsamts (07361 503 1900) oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) an.
    • Kümmern Sie sich um ältere Personen in Ihrer Umgebung! Sorgen Sie dafür, dass diese Personen keinen unnötigen Kontakt zu anderen Menschen haben. Erledigen Sie Einkäufe oder Behördengänge für sie. Lassen Sie Ihre Kinder nicht von (betagten) Großeltern betreuen, auch wenn es durch die Schließung von Schulen und Kindergärten zu Problemen bei der Kinderbetreuung kommt.

    Allgemeine Informationen zum neuen Coronavirus:

    • Ernste Verläufe gibt es fast nur bei älteren Menschen mit Grunderkrankungen (Chemotherapie, Herz-/ Lungenkrankheiten, Diabetes, Raucher)
    • Die meisten Infizierten haben nur milde Verläufe und sind dennoch ansteckend
    • Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zu den ersten Beschwerden) beträgt bis zu 2 (3?) Wochen, aber der Patient ist bereits vor den ersten Beschwerden ansteckend
    • Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über Tröpfcheninfektion (Husten, Sprechen), aber auch über Türklinken etc.,
    • Die Ausbreitung des Virus ist aufgrund dieser Eigenschaften kaum zu verhindern
    • Eine Labortestung macht nur bei begründetem Verdacht Sinn: akuter Luftwegsinfekt + ein direkter Kontakt mit einem gesichert Infizierten oder + ein Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten zwei Wochen.

    Interessante Links:

    Wir hoffen, Ihnen ein bisschen mit dem Umgang mit der Coronavirus-Infektwelle geholfen zu haben. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns gerne darauf an.


    Ihr Praxisteam

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